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UnternehmenAGB    Februar 22, 2012
Deutschland minimieren
 

RZ-Services GmbH

Industriestraße 41
D-57518 Betzdorf

Tel: +49 (2741) 9321-0
Fax: +49 (2741) 9321-111

E-Mail: info@rz-services.de
http://www.rz-services.de

  
 
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der RZ-Services GmbH - Deutschland minimieren

 

I. Geltungsbereich und Einbeziehung

1. Es gelten unsere AGB Deutschland. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nur durch ausdrückliche Vereinbarung in Schriftform oder durch Erklärungen mit qualifizierter elektronischer Unterschrift wirksam in einbezogen. Nach Vertragsabschluss ist die Einbeziehung abweichender AGB formfrei möglich.

2. Unsere AGB Deutschland gelten nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich -rechtlichen Sondervermögen mit Sitz in Deutschland oder einem EU-Mitgliedsstaat; sie gelten auch für zukünftige Verträge mit diesen, ohne das es erneuter Vereinbarung ihrer Einbeziehung bedarf.


II. Bindung an Angebote, Angaben bei Vertragsabschluß, Abweichungen von Angaben bei Vertragsabschluß

1. Wir sind berechtigt, unsere Angebote bis zur Annahme zu widerrufen, es sei denn wir bezeichnen unser Angebot als bindend.

2. Auf unserer Webseite, in Katalogen oder ähnlichen Unterlagen enthaltene, unsere Leistung(en) oder unser(e) Produkt(e) beschreibende Angaben sowie öffentliche. Äußerungen von uns sind nicht verbindlich, es sei denn die dort genannte Eigenschaft wurde als Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes mit dem Kunden vereinbart oder der Kunde kann sie aufgrund dieser öffentlichen Äußerungen erwarten.

3. Abweichungen von vereinbarten Eigenschaften des Leistungsgegenstandes berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie dem Kunden zumutbar sind, den vertragsmäßigen Gebrauch nicht oder nur unwesentlich einschränken und das Vorhandensein der Eigenschaft nicht von uns garantiert oder zugesichert wurde oder für uns erkennbar war, dass die vereinbarte Eigenschaft für den Kunden von besonderer Bedeutung ist, insbesondere wenn durch die Abweichung von ihr der Vertragszweck gefährdet würde.


III. Preisangaben, Preise, Verzug, Aufrechnung

1. Mit uns vereinbarte Preise verstehen sich rein netto (ohne Umsatzsteuer, Frachtkosten und sonstige Steuern, Gebühren und Kosten) und sind zahlbar ohne Abzug.

2. Dauert ein etwaiger Verzug des Kunden länger als 30 Kalendertage, lässt er Wechsel oder Schecks zu Protest gehen oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach der InsO über sein Vermögen, sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und sämtliche Rechte aus Eigentumsvorbehalten geltend zu machen.

3. Die Aufrechnung und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist für den Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.


IV. Lieferungs- und Leistungstermin, Liefer- und Leistungsverzug

1. Vereinbarte Liefer- und Leistungstermine gelten als eingehalten, wenn der vereinbarte Gegenstand unserer Lieferung oder Leistung, zum vereinbarten Termin dem Kunden tatsächlich am vereinbarten Ort verfügbar gemacht wurde und, im Falle der Herstellung eines Werkes, dieses im Wesentlichen vertraggemäß hergestellt wurde.

2. Der Liefer- oder Leistungstermin wird nach unserem voraussichtlichen Leistungsvermögen vereinbart und versteht sich vorbehaltlich von uns nicht zu vertretender Umstände und Ereignisse, die bei Vertragsschluss nicht gegeben waren oder uns weder bekannt waren noch bekannt sein mussten, unabhängig davon, ob diese Umstände oder Ereignisse bei uns oder bei für uns tätig werdenden Unternehmen eintreten. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend, und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Frist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses.

3. Sollten wir mit einer Lieferung/Leistung mehr als 12 Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Frist zur Leistung vom Vertrag zurücktreten. In die Berechnung der Verzugsdauer sind die von uns nicht zu vertretenden Leistungsverzögerungen i.S.d. Ziff. IV. 2 nicht mit einzuberechnen.

4. Wir behalten uns das Recht vor, unsererseits vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine von uns nicht zu vertretende Leistungsverzögerung i.S.d. Ziff. IV. 2 länger als 12 Wochen andauert.

5. Wir sind zu Teilleistungen in zumutbarem Umfang berechtigt, sollte auf den Märkten für die von uns zur Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden benötigten Güter und Leistungen – eingeschlossen die Beschaffung von Arbeitskräften - ein Engpass bestehen.


V. Eigentumsvorbehalt

1. Die von uns gelieferten Sachen bleiben unser Eigentum bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen gegen den Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund (auch Wechsel, Scheck, Abtretung, Bürgschaft, Schadenersatz u. a.). Hierzu gehören auch bedingte Forderungen.

2. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Sache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu übertragen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterübertragung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob gelieferte Sache ohne oder nach Verarbeitung weiter übertragen worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

3. Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Sache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die gelieferte Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache in Verhältnis des Wertes der gelieferten Sache (Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Sache.

4. Wird die gelieferte Sache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Sache (Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

5. Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderung gegen Ihn ab, die durch die Verbindung der gelieferten Sache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.


VI. Verpackung, Versand und Gefahrübergang

1. Unsere Lieferungen werden fach- und handelsüblich verpackt auf Kosten des Kunden. Der Transport erfolgt fachgerecht und im Übrigen nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung unserer Routenplanung, auf Kosten des Kunden.

2. Die Gefahr geht mit Übergabe an die Transportperson, deren Beauftragten oder andere Personen, die von uns benannt sind, auf den Kunden über, es sei denn dass die Liefergegenstände mit eigenen Leuten oder eigenen Fahrzeugen zum Kunden gebracht werden. Soweit sich der Versand ohne Verschulden von uns verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Diese Gefahrübergangsbestimmungen gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung, entgeltlicher Serviceleistung oder Ersatzlieferung an den Kunden.

3. Auf Verlangen des Kunden werden Sendungen auf seine Kosten gegen die von ihm bezeich-neten Risiken – soweit mit für uns mit zumutbarem Aufwand möglich – versichert.

VII. Mängel des Lieferungs- oder Leistungsgegenstandes, Abnahme, Abnahmefiktion

1. Der Kunde hat die von uns im Zuge eines Kauf erbrachte Lieferung unverzüglich – soweit zumutbar - zu untersuchen und erkennbare Mängel schriftlich und – soweit zumutbar - substantiiert geltend zu machen.

2. Im Falle der Errichtung eines Werkes durch uns hat der Kunde dieses am vereinbarten Abnahmetermin bei Abnahmereife abzunehmen. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so gilt das Werk 24 Kalendertage nach Inbetriebnahme – unbeschadet unserer Rechte nach § 641a BGB und weiterer uns gesetzlich zustehender Rechte - als abgenommen. Gleiches gilt 24 Tage nach dem Abnahmetermin und abnahmereifer Fertigstellung des Werkes, wenn die Inbetriebnahme aus Gründen nicht erfolgt, die außerhalb der Beschaffenheit des Werkes liegen.

3. Ist unsere Lieferung bei Überlassung an den Kunden – bei einem Werk bei Abnahme - mit einem Sach- oder Rechtsmangel behaftet, der die Tauglichkeit zum vertragsmäßigen Gebrauch aufhebt oder wesentlich mindert, sind wir zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels innerhalb angemessener Frist berechtigt und verpflichtet.

4. Schlägt diese Art der Nacherfüllung fehl, ist der Kunde von der Entrichtung der Vergütung befreit, wenn die Tauglichkeit zum vertragsmäßigen Gebrauch vollständig aufgehoben ist und im Falle ihrer wesentlichen Minderung nur zur Entrichtung eines nach den §638 Abs. 3 BGB zu bemessenden Teiles der Vergütung verpflichtet. Das Recht des Kunden zum Rücktritt ist ausgeschlossen, es sei denn Gegenstand der Mangelhaftung wäre keine Bauleistung.

5. Etwaige Rechte des Kunden auf und aus Selbstvornahme (§637 BGB der BRD) werden hiervon nicht berührt.

6. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Mängeln des Gegenstandes unserer Lieferung oder Leistung – insbesondere des von uns hergestellten Werks - sind nach Maßgabe von Ziffern VIII und IX ausgeschlossen.


VIII. Haftungsbeschränkung

1. Wir haften dem Kunden aus gesetzlichen oder vertraglichen Haftungstatbeständen nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

2. Die Haftungsbegrenzung nach Ziff. VIII. Nr. 1. gilt jedoch nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder Sachschäden oder Schäden aus der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten („Kardinalspflichten“) oder wenn der andere aufgrund eines besonderen Vertrauenstatbestandes auf die ordnungsgemäße Pflichterfüllung vertraut. Beruht die Haftung nicht auf Pflichtverletzungen von unseren Organen oder leitenden Angestellten, ist unsere Haftung auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens unter Ausschluss einer Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, begrenzt. In jedem Fall unserer Haftung ist diese auf von uns vorhersehbare typische Schäden begrenzt; insoweit haften wir bis zu einem Höchstbetrag von 50.000,-- €. Soweit wir nicht selbst haften, werden dem Kunden auf Verlangen die Ansprüche abgetreten, die uns gegenüber Dritten zustehen.

3. Unsere Haftung aus einem von uns übernommenem Beschaffungsrisiko, abgegebenen Garantien, Zusicherungen oder arglistigem Verschweigen von Mängeln in Bezug auf den Leistungsgegenstand und Ansprüche aus Produkt-, Gefährdungs- oder Zufallshaftung bleiben unberührt.


IX. Pauschalierter Schadensersatz bei Verschulden des Kunden

1. Wird eine von uns erbrachte Werkleistung vom Kunden schuldhaft nicht abgenommen, ohne dass dies von uns zu vertreten ist, oder erklären wir den Rücktritt oder die Kündigung eines Vertrages aus Gründen, die allein vom Kunden zu vertreten sind, so ist der Kunde verpflichtet, den uns hieraus entstanden Schaden zu ersetzen.

2. Wir sind in diesen Fällen berechtigt, nach unserem Ermessen bis zu 30% der vereinbarten Vergütung als pauschalen Schadensersatz zu fordern, unbeschadet unseres Rechts, einen noch höheren Schaden aufgrund Nachweises zu fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder nur ein geringerer Schaden als die geforderte Pauschale entstanden ist.

X. Datenschutz

1. Die für die Geschäftsabwicklung nötigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls an Auftragsdatenverarbeiter oder verbundene Unternehmen weitergegeben.

2. Wir behalten uns den Datenaustausch mit anderen Unternehmen und Auskunfteien zum Zwecke der Bonitäts- und Kreditprüfung vor.

XI. Gültigkeitsbestimmung

Wenn einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. An Stelle der unwirksamen ist eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem beabsichtigen Zweck der unwirksamen Bestimmung unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden am nächsten kommt, wenn für die entstandene Lücke dispositives Recht nicht existiert oder seine Anwendung zu einem untragbaren Ergebnis gemäß § 306 Abs. 3 BGB führen würde.

XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für unsere vertraglichen Pflichten und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag ist D-57518 Betzdorf. Wir dürfen den Kunden auch an seinem Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt verklagen.

XIII. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht Deutschlands unter Ausschluss des einheitlichen Kaufgesetzes und des UN –Kaufrechts sowie des Internationalen Privatrechts.

XIV. Ladungsfähige Anschrift

Unsere ladungsfähige Anschrift ist: RZ-Services GmbH, Industriestraße 41, 57518 Betzdorf, Deutschland.

November 2009

  
 
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